Handelsausdrücke | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 aufgeführt. |
---|---|
Zweck | zur Ersetzung/Reparatur |
Probe | Verfügbarkeit |
Modell | Einheitliche Anlagen für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Die Situation | neu |